Der Musikstreamingdienst Spotify hat seine Nutzungsbedingungen geändert. Die größte Änderung betrifft die Datenschutzbedingungen: Das schwedische Unternehmen möchte einen deutlich umfassenderen Zugriff auf die Daten seiner Nutzer als bisher. Etwa 75 Millionen User nutzen den Streamingdienst Spotify, davon sind 20 Millionen zahlende Kunden, der weitaus größere Teil nutzt die Umsonst-Version, bei der die Musik durch Werbeclips unterbrochen wird und nicht auf Mobilgeräten abgespielt werden kann. Seit einigen Tagen fordert das Unternehmen zum Akzeptieren von neuen Nutzungsbedingungen auf. Was ändert sich?
Spotify will Zugriff auf private Fotos und Mobile-Daten
Die wichtigsten Änderungen finden sich in den Datenschutzbestimmungen der AGB. "Mit Ihrer Zustimmung erfassen wir Informationen, die Sie auf Ihrem Mobilgerät gespeichert haben. Dazu gehören Kontakte, Fotos oder Mediendateien", ist dort zu lesen. Außerdem erhebt das Programm nun auch die Fortbewegungsgeschwindigkeit der Nutzer mit Mobiltelefonen. All das ist neu und bedeutet einen weitaus umfassenderen Zugriff auf die Daten der Nutzer, als dies bislang der Fall war. Besonders der Zugriff auf Fotos und das Adressbuch irritieren, da dies in keinem Zusammenhang mit dem Musikstreaming steht. Laut Spotify dient die Maßnahme dazu, künftige speziell abgestimmte Services zu entwickeln und die User-Experience weiter zu verbessern. Die Erfassung der Geschwindigkeit dient Beispielswiese dem neuen Feature, mit dem man beim Joggen die Playlist automatisch dem individuellen Lauftempo anpassen kann. Welchen neuen Zusatzfunktionen die persönlichen Fotos und Kontakte der Nutzer dienen könnten, ist bisher noch nicht bekannt.
Nur Daten von Free-Usern werden an Werbekunden verkauft
Durch die neuen Nutzungsbedingungen ergibt sich aber ein erfreulicher Nebeneffekt für Spotify. Die erhobenen Daten dürfen nicht nur intern genutzt sondern auch weiterverkauft werden, zum Beispiel an die Werbepartner, die ihre Werbung damit individualisieren können. Datenschützer und wütende User lösten daraufhin einen Shitstorm aus. Spotify entschuldigte sich in einem Blogpost für die Verwirrung und versprach größere Transparenz, hielt aber an seinem Vorhaben fest. Auf Nachfrage des Digitalressorts der Süddeutschen Zeitung räumte Spotify ein, dass tatsächlich anonymisierte Nutzerdaten an Werbekunden übermittelt werden, allerdings gelte dies nur für die Umsonst-User, denen Werbung angezeigt wird, die zahlenden Kunden seien davon ausgeschlossen. Das bedeutet, vorerst ändert sich in dieser Hinsicht nichts: Von den Free-Usern werden keine Mobile-Daten erhoben, da diese die Mobile-Features nicht nutzen können, und die Daten der Bezahlkunden werden zwar erhoben, aber nicht verkauft. Nur verlassen kann man sich auf diesen trügerischen Frieden nicht. Denn auch als zahlender Kunde unterschreibt man mit den neuen AGB, dass Spotify die erhobenen Daten jederzeit nutzen und verkaufen darf. Sollte es sich das Unternehmen anders überlegen, gibt es dagegen keine rechtliche Handhabe.
Widerspruch zwecklos?
Den neuen AGB zu widersprechen ist nicht möglich, es sei denn, man entschließt sich dazu, den Streamingdienst künftig nicht mehr zu nutzen. Auch juristische Bedenken dürften in diesem Fall nicht greifen, denn Spotify ist kein Monopol in seinem Feld. Wer den Bedingungen nicht zustimmen will, kann sich einfach bei einem anderen Dienst anmelden. Eine Hoffnung haben Datenschützer allerdings: Dass in diesem Fall das deutsche Datenschutzrecht greifen könnte, das deutlich strenger ist als in Schweden. Denn nach deutschem Recht muss ein Kunde freiwillig entscheiden können, welche Daten ein Unternehmen erhebt. Eine freiwillige Vereinbarung aber kann nach geltendem Recht jederzeit widerrufen werden. So könnten Kunden immerhin nachträglich die Verwendung ihrer Daten untersagen, auch wenn sie vorerst zugestimmt haben.